Im Januar 2020 gab es einen weiteren Rote-Hand-Brief zu Alemtuzumab (Lemtrada®). Ein Rote-Hand-Brief ist ein Informationsschreiben, mit dem pharmazeutische Unternehmen Ärzte über neuerkannte Arzneimittelrisiken informieren. Dieser neue Rote-Hand-Brief bedeutet allerdings eine Aufweichung der Anwendungsbeschränkung von 2019.
Vorangegangen war dem neu erschienenen Rote-Hand-Brief [1]Sanofi Belgium: LEMTRADA (Alemtuzumab): Einschränkung der Indikation, zusätzliche Gegenanzeigen und risikominimierende Maßnahmen, Januar 2020, in: … Weiterlesen ein Prüfverfahren der europäischen Arzneimittelbehörde EMA, nachdem es zu einer Häufung von schweren Nebenwirkungen, teils mit Todesfolge, nach der Zulassung gekommen war.[2]Paul-Ehrlich-Institut: Die Anwendung des Multiple-Sklerose-Arzneimittels Lemtrada wird während der Überprüfung durch die EMA eingeschränkt, 12.04.2019, in: … WeiterlesenDarunter waren Schäden an Lunge, Leber und dem Herz-Kreislauf-System, z.B. Leberentzündungen und Schlaganfälle. Die Gefäßkomplikationen waren in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu den Infusionen eingetreten. Die neu aufgetretenen Autoimmunerkrankungen traten dagegen zu jedem Zeitpunkt bis zu 4 Jahre nach der letzten Infusion auf. Also auch wenn das Medikament nicht mehr genommen wurde, kam es zu teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen. Zu Beginn dieses Prüfverfahrens im April 2019 war das Anwendungsgebiet von Alemtuzumab gegenüber der Originalzulassung von 2013 bis zum Ende der Überprüfung zunächst einmal erheblich eingeschränkt worden, nämlich auf hochaktive schubförmig-remittierende MS-Verläufe, wenn zuvor zwei andere Immuntherapien erfolglos geblieben waren, oder wenn keine andere Therapie aufgrund von Kontraindikationen gegeben werden durfte.[3]Sanofi Belgium: Alemtuzumab (LEMTRADA): Einschränkung der Anwendung bei Multipler Sklerose aufgrund von Sicherheitsbedenken, April 2019, in: … Weiterlesen
Man erinnere sich an Daclizumab (Zinbryta®), da war das Vorgehen ähnlich gewesen. Im Falle von Daclizumab führte es dazu, dass der Hersteller während des Prüfverfahrens freiwillig das Medikament vom Markt nahm, und so einer Zulassungsrücknahme der EMA zuvorkam. Anders bei Alemtuzumab. Hier kam es nicht zu einer Marktrücknahme, sondern zu Maßnahmen, die auf eine stärkere kurzfristige Überwachung der Therapie abzielen: Alemtuzumab darf nur noch in Krankenhäusern gegeben werden, die gleichzeitig auch eine intensivmedizinische Behandlung akuter Komplikationen gewährleisten können. Betroffene mit schweren Infektionen, unkontrolliertem hohen Blutdruck, eingerissenen Arterien, Schlaganfällen oder Herzinfarkten in der Vorgeschichte, Gerinnungsstörungen oder anderen Autoimmunerkrankungen als MS sind grundsätzlich von der Anwendung ausgeschlossen. Aber ansonsten hat die EMA gegenüber den Schutzmaßnahmen von 2019 im aktuellen Rote-Hand-Brief die Anwendung wieder für eine größere Gruppe von MS-Betroffenen geöffnet. Jetzt dürfen alle Patienten mit Alemtuzumab behandelt werden, wenn sie zuvor nur eine einzige Immuntherapie gehabt hatten, oder sogar schon als erste Therapie nach Diagnosestellung, wenn der Verlauf rasch fortschreitend[4]Siehe Fußnote 3: „Rasch fortschreitend“ ist definiert als „zwei oder mehr Schübe mit Behinderungsprogression in einem Jahr, und mit einer oder mehr Gadolinium-anreichernden Läsionen in der … Weiterlesen ist. Damit entspricht die Zulassung jetzt exakt der von Fingolimod, nur dass Alemtuzumab ein erheblich schlechteres Sicherheitsprofil hat und im Gegensatz zu Fingolimod mit dem Therapieende das Nebenwirkungsrisiko nicht endet. Das Langzeitrisiko von Alemtuzumab wurde mit den geänderten Regularien für die Anwendung nicht gesenkt.
Fazit
Es dürfen jetzt auch wieder MS-Betroffene behandelt werden, die keinen besonders schwerwiegenden Verlauf zu befürchten haben. Die, laut Rote-Hand-Brief, erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen können allenfalls in den kurzen Behandlungsphasen das Risiko senken, aber nicht vor schweren Spätfolgen schützen. Aufgrund des weitreichenden Nebenwirkungsprofil halten wir es für sinnvoll, dass Alemtuzumab allenfalls dann gegeben werden darf, wenn man in der Therapie einer sehr aggressiven MS quasi mit dem Rücken zur Wand steht. Sollten jedoch noch andere Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist diesen auf jeden Fall der Vorzug zu geben
Jutta Scheiderbauer
Quellen
↑1 | Sanofi Belgium: LEMTRADA (Alemtuzumab): Einschränkung der Indikation, zusätzliche Gegenanzeigen und risikominimierende Maßnahmen, Januar 2020, in: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/20-01-24-rhb-lemtrada-alemtuzumab.pdf?__blob=publicationFile&v=2 [25.03.2020]. |
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↑2 | Paul-Ehrlich-Institut: Die Anwendung des Multiple-Sklerose-Arzneimittels Lemtrada wird während der Überprüfung durch die EMA eingeschränkt, 12.04.2019, in: https://www.pei.de/DE/newsroom/veroffentlichungen-arzneimittel/sicherheitsinformationen-human/2019/ablage2019/2019-04-11-eingeschraenkte-anwendung-multiple-sklerose-arzneimittel-lemtrada.html [25.03.2020]. |
↑3 | Sanofi Belgium: Alemtuzumab (LEMTRADA): Einschränkung der Anwendung bei Multipler Sklerose aufgrund von Sicherheitsbedenken, April 2019, in: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffentlichungen-arzneimittel/rhb/19-04-24-rhb-lemtrada-alemtuzumab.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [25.03.2020]. |
↑4 | Siehe Fußnote 3: „Rasch fortschreitend“ ist definiert als „zwei oder mehr Schübe mit Behinderungsprogression in einem Jahr, und mit einer oder mehr Gadolinium-anreichernden Läsionen in der MRT des Gehirns oder mit einer signifikanten Erhöhung der T2-Läsionen im Vergleich zu einer kürzlich durchgeführten MRT“ |