So vielfältig wie das Beschwerdebild bei MS ist, so vielfältig sind auch die Erwartungen und Hoffnungen, die Betroffene mit einer Rehabilitation verknüpfen.
Die Wünsche reichen von einem intensiven, physiotherapeutischen Angebot zum Erhalt und zur Verbesserung der Bewegungsfähigkeit, psychologischer Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung, Hilfe bei psychischen Störungen wie Depressionen und Angststörungen, Vermittlung von Informationen über die Erkrankung und die möglichen Behandlungsoptionen, Beratung zu sozialrechtlichen Themen (z.B. Beantragung von Hilfsmitteln, Schwerbehindertenausweis) und vieles mehr.
Auch wenn viele Betroffene von einer Rehabilitation und ihren vielfältigen Angeboten profitieren, gibt es auch immer wieder Fälle, in denen nicht nur die Hoffnung auf Unterstützung enttäuscht wird, sondern es sogar zur Vermittlung falscher Informationen und Anwendung nicht indizierter Behandlungen kommt, die im schlimmsten Fall einen gravierenden negativen Einfluss auf das gesamte Leben des Betroffenen ausüben können.
Wer so eine Reha hinter sich gebracht hat, weiß oft nicht wie er mit den schlechten Erfahrungen umgehen soll. Viele haben sich bereits während der Maßnahme bei der Klinik selbst beschwert, oft allerdings ohne Erfolg. Eine Möglichkeit, die allen Personen offensteht, ist eine Beschwerde bei der Stelle welche die Kosten der Rehabilitation übernommen hat, dem Kostenträger. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Rentenversicherung oder die eigene Krankenkasse.
Oft wird eine solche Beschwerde nicht eingereicht, weil der Glaube an die Effektivität einer solchen Maßnahme fehlt. Was die wenigsten allerdings wissen ist, dass die Kostenträger im Normalfall jeder schriftlichen Beschwerde nachgehen. So müssen die beanstandeten Kliniken schriftlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Häufen sich die Beschwerden (mehr als 2% aller behandelten Patienten in einem Jahr, bei einer mittelgroßen Rehaklinik sind das ca. 14 Beschwerden im Jahr) droht der entsprechenden Klinik sogar ein Belegungsstop und damit empfindliche finanzielle Einbußen.
Wer einen solchen Schritt unternehmen möchte, muss erst einmal in Erfahrung bringen, welche Stelle für seine Beschwerde zuständig ist und welche Anforderungen an diese gestellt werden, denn ein einheitliches Beschwerdemanagement gibt es bis jetzt nicht. Die entsprechende telefonische Kontaktmöglichkeit ist meistens aus dem Bescheid über der Bewilligung der Reha-Maßnahme ersichtlich, ansonsten hilft ein Anruf bei der Servicehotline des Kostenträgers weiter (beispielsweise Deutsche Rentenversicherung: 0800 1000 4800).
Die meisten Kostenträger haben keine oder kaum formale Vorgaben für eine Beschwerde, daher finden Sie hier ein paar Hinweise zu Struktur und Inhalt eines solchen Schreibens:
- Vollständiger Name und Adresse
- Versicherungsnummer
- Name der Klinik
- Zeitraum des Aufenthaltes
- Bei Beschwerden über das Personal, namentliche Nennung der betreffenden Personen
- Freitext über die Beschwerdeinhalte
- Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung der Beschwerde und Hinweis, über den weiteren Verlauf informiert werden zu wollen
Oftmals wiegeln Kliniken eine Beschwerde mit dem Hinweis ab, die Kritik am Haus sei Teil der Symptomatik (übermäßige Emotionalität, mangelnde Krankheitsakzeptanz, Verweigerung notwendiger Behandlungen, fehlende Motivation, etc.), daher ist es besonders wichtig, bei der Formulierung des Beschwerdeinhaltes möglichst sachlich und objektiv zu bleiben. Was hilft, um die eigene Glaubwürdigkeit zu steigern ist, falls erinnerbar, zeitliche und räumliche Angaben zu den Geschehnissen (wo und wann fand etwas statt), beteiligte Personen mit Namen anzugeben, Aussagen möglichst als Zitat wiederzugeben und Verallgemeinerungen und Bewertungen zu vermeiden.
Hier findet sich ein Musterbrief zum Download, dieser berücksichtigt natürlich nicht alle Gegebenheiten, bietet aber einen ersten Eindruck, wie so ein Schreiben aussehen könnte.
Christiane Jung