Soll ich in Rente

Das Thema Rente bei MS ist oft kompliziert und es geht hier meistens um mehr als nur um ein monatliches Einkommen. 

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat in der Regel nicht viel mit dem Thema Rente zu tun. Ab und zu erhält man einen Bescheid per Post, der Auskunft darüber gibt, wie viel monatliches Einkommen man erhalten wird, wenn man irgendwann in Rente geht. Bestenfalls bezieht man nach einem langen Arbeitsleben die Altersrente und hat ein gutes Auskommen. Diese Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung geben noch eine weitere Information: die Höhe des monatlichen Einkommens, wenn man eine so genannte Erwerbsminderungsrente bezieht. Diese Rente greift dann, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat. Das klingt erst einmal sehr fürsorglich. In der Umsetzung ist es komplizierter. 

Ein Fallstrick

Schauen wir uns dazu einen Fall aus unserer Beratung einmal genauer an: Nadine, eine junge MS-Betroffene, erzählt uns, dass sie wegen mehrerer Schübe länger krankgeschrieben war und daher nicht arbeiten konnte, obwohl sie ihren Job sehr gern macht. Dann sei sie in Reha gegangen und dort habe man ihr zu einer Berentung geraten. Nun soll sie von dort aus den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und ist ins Grübeln gekommen. Was war da passiert? 

Nadine hatte sich, um ihre Schübe auszukurieren, immer wieder krankgemeldet. Ihr Arbeitgeber hat in dieser Zeit ihren Lohn weitergezahlt. Zu dieser Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind Arbeitgeber*innen übrigens verpflichtet, wenn das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht.[1]Sozialverband VdK Deutschland e.V.: Krankengeld: Die wichtigsten Regeln, URL: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/gesundheit/73840/krankengeld_die_wichtigsten_regeln?dscc=ok, … Weiterlesen Nach einem weiteren Schub vertrug sie die Kortisonbehandlung gar nicht mehr gut und war sieben Wochen lang zuhause. Danach, so berichtet sie, wurde ihr Lohn, wenn auch etwas weniger als vorher, von ihrer Krankenkasse gezahlt. Zum Hintergrund: wenn die Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen endet, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie zahlt Arbeitnehmer*innen das Krankengeld in Höhe von 70–90 % des bisherigen Lohns. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Denn das Krankengeld gehört zu den Pflichtleistungen, die jede Krankenkasse leisten muss.“[2]Ebd. Nadine hätte in der Regel nun noch weitere 72 Wochen lang Anspruch auf Krankengeld. Allerdings hat ihre Krankenkasse recht bald Kontakt zu ihr aufgenommen und sie aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Den Antrag hat sie ausgefüllt, denn die Sache mit der Reha schien ihr eine gute Idee zu sein, ihre Neurologin hat bei der Beantragung geholfen. Ein Fallstrick, wie sich herausstellte.

Wenn jemand die Rente beantragt, gilt das Prinzip: Reha vor Rente. Die Krankenkasse kann Versicherte auch zum Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe“ auffordern, wenn sie deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert sieht.[3]Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477): § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen … Weiterlesen Dies ist der Vorgang, den Nadine geschildert hat. Dieser Aufforderung muss man innerhalb einer genannten Frist nachkommen, da man ansonsten seinen Anspruch auf Krankgengeld verlieren kann. Die möglichen Folgen sind, dass dieser Antrag automatisch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden kann und den Krankengeldanspruch verdrängt. Außerdem verlieren Betroffene durch das Ende des Krankengelds die Möglichkeit auf weitere Beitragszeiten für die Rentenversicherung und werden daher eine geringere Altersrente haben.[4]Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs: Fallstrick: Vorzeitiges Ende des Krankengeldes, URL: https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/fallstrick-vorzeitiges-ende-des-krankengeldes … Weiterlesen Der Grund für dieses Vorgehen der Krankenkassen ist nachvollziehbar, denn wechselt jemand vom Krankengeld in die Rente, so übernimmt die Rentenkasse die Kosten. Was aus Verwaltungsperspektive vielleicht Sinn macht, ist oft ein fatales Signal für die Betroffenen. Insbesondere wenn behandelnde Neurolog*innen den Vorgang befürworten oder gar das Gutachten schreiben. Die Botschaft an die Betroffenen lautet nämlich: Wenn die mich für berufsunfähig erklären, dann bin ich es wohl auch. Dabei ist eine Beeinträchtigung, die die MS mit sich gebracht hat, oft nicht von Dauer und es geht auch gesundheitlich nicht immer nur bergab, sondern oft auch wieder bergauf. Nun war Nadine, als sie uns aus der Reha anrief, nicht in der besten, leistungsfähigsten Verfassung. Dennoch kann sie niemand zwingen, Rente zu beantragen. Dreh- und Angelpunkt des ganzen Vorgangs ist das medizinische Gutachten, dass eine Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit attestiert. Hier hat sie z.B. die Möglichkeit deutlich zu machen, wie jung sie noch ist und wichtig ihr der Beruf ist. Gegen die Aufforderung der Krankenkasse zu einer Reha kann man Widerspruch einlegen. Und auch wenn der Renten-Antrag schon gestellt oder schon ein Bescheid vorliegt, kann Widerspruch dagegen eingelegt werden, allerdings nur, wenn die so genannte Bindungswirkung noch nicht eingetreten ist und die Antragsrücknahme auch die Zustimmung der Krankenkasse, die zur Beantragung der Rente aufforderte, hat.[5]Ihre-Vorsorge.de: Rückgabe einer Erwerbsminderungsrente, URL: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rueckgabe-einer-ewerbsminderungsrente.html, 01.06.2017 [18.05.2021].

Aber nur, weil Nadine erstmal keine Rente bezieht, heißt das ja noch lange nicht, dass sie nach der Reha wieder voll leistungsfähig nach Hause zurückkommt. Also wie weiter vorgehen? Angesichts dieser Sachlage, den komplizierten Regelungen und der Bedeutung des Vorgangs, haben wir Nadine empfohlen, sich Hilfe zu holen, z.B. beim VDK oder bei einem Anwalt/einer Anwältin mit Schwerpunkt Sozialrecht, damit sie nicht plötzlich ohne Einkommen dasteht. 

Selber Rente beantragen

Auch wenn das viel zu oft vorkommt, so werden ja längst nicht alle MS-Betroffenen von ihrer Krankenkasse in die Rente „gelockt“. Es gibt eine Vielzahl Betroffener, die nach vielen Jahren der Berufstätigkeit mit MS selbst Rente beantragen wollen. Monika, eine MS-Betroffene Ende 50, so erzählt sie uns in der Beratung, hat lange und gern als pharmazeutisch-technische Angestellte gearbeitet, machen ein Tremor und die Fatigue schon länger zu schaffen und die Arbeit im Labor nun keinen Spaß mehr. Sie will nun Rente beantragen, aber nicht vorher noch in eine Reha-Klinik müssen und fragt, wie sie am besten vorgehen kann. 

Dazu haben wir Hilfe bei der Trierer Rechtsanwältin Ingeborg Grub eingeholt, sie sagt: „Am besten wendet man sich zuerst an eine der Rentenberatungsstellen vor Ort. Die schicken einem dann in der Regel die ganzen Formulare, die notwendig sind, zu. Nicht erschrecken: ist ein ganz schöner Stapel! Es besteht normalerweise auch die Möglichkeit, sich durch so genannte Rentenberater beim Ausfüllen des Antrages helfen zu lassen. Laut Info der DRV in Rheinland-Pfalz wird dies in Corona-Zeiten auch als Video-Beratung angeboten.“[6]Siehe hierzu Informationen unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Home/home_node.html?https=1 [18.05.2021]. Nach dem Prinzip „Reha vor Rente“ prüft die DRV dann, ob mit Reha-Leistungen die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Wenn dies allerdings aussichtslos ist, kann auch ohne die Reha über den Rentenantrag entschieden werden. Dies kann mit Hilfe eines entsprechenden fachärztlichen Attests bei der DRV geltend gemacht werden. Diese wird dann entscheiden, ob auf die Durchführung der Reha wegen mangelnder Erfolgsaussicht verzichtet werden kann.[7]Ihre-Vorsorge.de: Erwerbsminderungsrente auch ohne Reha genehmigt?, URL: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/erwerbsminderungsrente-auch-ohne-reha-genehmigt.html, 02.11.2012 … Weiterlesen Falls man, im Rahmen des Rentenantrags, aber gegen eine Reha nichts einzuwenden hat, erläutert Ingeborg Grub das weitere Vorgehen: „Stellt man selbständig einen Reha-Antrag und wird daraus, nach Einschätzung der DRV-Klinik, auf Dauer arbeitsunfähig entlassen, wird der Reha-Antrag gemäß §116 SGB VI in der Regel in einen Rentenantrag umgewandelt, so dass man ab dem Reha-Antrag rückwirkend einen Anspruch auf Rente hat. Dies kann aber eventuell dazu führen, dass man in dem Zeitraum erhaltenes Arbeitslosengeld I oder Krankengeld zurückzahlen muss. In diesem Fall sollte man, sobald die DRV einen über die Umwandlung informiert, der Umwandlung widersprechen bzw. den Antrag erst als ab dem Zeitpunkt des Endes des Arbeitslosengeld I oder Krankengeld-Anspruchs gelten lassen. Grundsätzlich sollte man bestehende Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und Krankengeld solange wie möglich ausnutzen, da diese meist höher sind, als ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.“

Probleme mit der Erwerbsminderungs-Rente

Die Rentenversicherung unterscheidet insgesamt vier Formen von Erwerbsminderungsrente, darunter die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (bei dauerhafter, also mindestens 6 Monate anhaltend eingeschränkter Leistungsfähigkeit zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag) und die Rente wegen voller Erwerbsminderung (bei dauerhafter eingeschränkter Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden pro Tag). Die Idee dahinter: Kann jemand noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt man die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung noch mit dem Einkommen, das man selbst erzielt. 

Was wir oft in der Beratung hören sind Fälle, in denen ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht oder nur mit einer Befristung[8]Renten wegen Erwerbsminderung werden per Gesetz (s. § 102 Abs. 2 SGB VI) auf jeweils 3 Jahre befristet geleistet. Nach insgesamt 9 Jahren Befristung geht man von einer Dauerrente aus. Nur, wenn von … Weiterlesen bewilligt wurde. Falls man eine Befristung erhalten hat, kommt man kaum zur Ruhe, denn die nächste Runde der Antragstellung schwebt schon wie ein Damoklesschwert über einem. Im Fall einer abgelehnten Reha gilt es, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen und dann alle Möglichkeiten zu prüfen, woher man bis dahin ein Einkommen beziehen kann, wenn man seinem Beruf aufgrund der Beeinträchtigungen wirklich nicht mehr nachgehen kann. Bei der Recherche zu diesem Thema können Sozial-Beratungsstellen behilflich sein, die man in jeder größeren Stadt findet, z.B. bei der Caritas oder dem VDK.

Ein weiteres Problem vieler Betroffener, die bereits berentet sind: das Einkommen über die Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, insbesondere, wenn man nicht viele Beitragsjahre hatte. Es ist schwierig, eine passende Beschäftigung für wenige Stunden pro Woche zu finden, wenn man sich neben der Rente etwas hinzuverdienen muss. Bei der Suche sollte die Arbeitsagentur behilflich sein können, weist Rentner*innen aber oft ab oder bietet nicht die gewünschte Unterstützung. Diese Erfahrung hat auch Andreas gemacht, wie er in der Beratung schildert. Er ist Mitte 50 und bezieht seit zehn Jahren Erwerbsminderungsrente. Die hatte der Ingenieur, wie er sagt vorsorglich, beantragt, als seine MS gerade sehr aktiv war, und die Rente wurde auch bewilligt. Seit einer Weile hat er nun keine Schübe mehr, aber wieder mehr Energie und die Idee, eine Berufstätigkeit in kleinem Umfang wiederaufzunehmen. Die Arbeitsagentur konnte er von seinem Gründungs-Projekt nicht überzeugen. Er fragt nun, ob er seine Rente ruhen lassen kann, um sich wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt umzuschauen. Auf den Seiten der DRV findet er hierzu Informationen: Es besteht auch die Möglichkeit, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten. Der erzielte Verdienst wird in diesem Fall auf die Rente angerechnet, so dass die Rente nur noch als Teilrente ausgezahlt wird oder gegebenenfalls in voller Höhe ruht.[9]Ihre-Vorsorge.de: Rückgabe einer Erwerbsminderungsrente, URL: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rueckgabe-einer-ewerbsminderungsrente.html, 01.06.2017, [18.05.2021]. Ingeborg Grub ergänzt dazu: „Sollte sich der Gesundheitszustand im Laufe des Bezugs der Erwerbsminderungsrente (deutlich) verbessern, so ist dies der DRV mitzuteilen, da dann geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für die jeweilige Erwerbsminderungsrente überhaupt noch vorliegen. Wenn man eine Arbeitstätigkeit während des Rentenbezugs aufnimmt, sollte man den zeitlichen Umfang beachten: Bei einer vollen Erwerbsminderung (also Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden am Tag) kann die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich dafürsprechen, dass keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt. Es kommt aber auch hier auf die Art der Tätigkeit an. Handelt es sich beispielsweise um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die zwar den zeitlichen Umfang überschreitet, aber die Art der Tätigkeit als ‚sehr leicht‘ und auf dem normalen Arbeitsmarkt nicht so vorhanden einzustufen ist, so kann weiterhin von einer vollen Erwerbsminderung auszugehen sein.
Auf jeden Fall sollte man alle Änderungen während des Rentenbezugs – beispielsweise die Erzielung von Einkommen (auch unter der 450 €-Grenze; Aufnahme einer ‚Arbeitstätigkeit‘) der DRV melden. Weiterhin sollte man daran denken, dass die DRV nicht nur für Renten zuständig ist, sondern auch Umschulungs- und Weiterbildungsangebote finanzieren kann. Sie ist einer der Träger der ‚Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben/zur beruflichen Rehabilitation‘ (s. §§ 9, 16 SGB VI). Hier ist es gut, wenn man möglichst schon die Richtung – oder vielleicht sogar eine spezielle Umschulungs-/Weiterbildungsmaßnahme – im Auge hat, die angestrebt werden soll. Auch sollte der behandelnde Arzt diese Maßnahme aus gesundheitlicher Sicht befürworten.“

MS-Betroffene sollen, so lange sie können und wollen, im Beruf bleiben. Nicht nur wegen des Einkommens, sondern auch, um eine Tagesstruktur zu haben und sich als wertvoller und produktiver Teil der Gesellschaft zu fühlen. 

Solange man keine verlässlichen Prognosen über den Verlauf einer MS stellen kann, sollte sich medizinisches Fachpersonal mit Vorschlägen zu einer vorsorglichen frühen Berentung dringend zurückhalten. Aber wenn es darum geht, dass MS-Betroffene eine Erwerbsminderungsrente beantragen wollen, sollte das möglich sein und nicht noch durch ärgerliche medizinische Gutachten erschwert werden. MS-Betroffene können ihre Leistungsfähigkeit meist ziemlich gut einschätzen. Und wenn sich irgendwann die Frage „Soll ich in Rente?“ stellt, sollte man sie ermutigen, auch hier eine informierte Entscheidung zu treffen.

Nathalie Beßler

Foto: studio v-zwoelf/Adobe Stock

Quellen

Quellen
1 Sozialverband VdK Deutschland e.V.: Krankengeld: Die wichtigsten Regeln, URL: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/gesundheit/73840/krankengeld_die_wichtigsten_regeln?dscc=ok, 31.07.2020 [18.05.2021].
2 Ebd.
3 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477): § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe, URL: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html [24.06.2021].
4 Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs: Fallstrick: Vorzeitiges Ende des Krankengeldes, URL: https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/fallstrick-vorzeitiges-ende-des-krankengeldes [18.05.2021].
5 Ihre-Vorsorge.de: Rückgabe einer Erwerbsminderungsrente, URL: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rueckgabe-einer-ewerbsminderungsrente.html, 01.06.2017 [18.05.2021].
6 Siehe hierzu Informationen unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Home/home_node.html?https=1 [18.05.2021].
7 Ihre-Vorsorge.de: Erwerbsminderungsrente auch ohne Reha genehmigt?, URL: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/erwerbsminderungsrente-auch-ohne-reha-genehmigt.html, 02.11.2012 [19.05.2021].
8 Renten wegen Erwerbsminderung werden per Gesetz (s. § 102 Abs. 2 SGB VI) auf jeweils 3 Jahre befristet geleistet. Nach insgesamt 9 Jahren Befristung geht man von einer Dauerrente aus. Nur, wenn von Beginn an absehbar ist, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann, kann auch von Beginn an auf die Befristung verzichtet und ausnahmsweise eine Dauerrente bewilligt werden. Siehe dazu auch Sozialverband VDK Deutschland e.V.: Informationen rund um die Erwerbsminderungsrente, URL: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/73773/erwerbsminderungsrente_voraussetzungen_und_tipps?dscc=essenc, 27.04.2018 [18.05.2021].
9 Ihre-Vorsorge.de: Rückgabe einer Erwerbsminderungsrente, URL: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rueckgabe-einer-ewerbsminderungsrente.html, 01.06.2017, [18.05.2021].