Können MS-Betroffene Blut und Organe spenden?

Dürfen MS-Betroffene Blut, Organe oder Stammzellen/Knochenmark spenden? Eine einheitliche Antwort darauf gibt es nicht, denn je nach Bereich regeln verschiedene Gesetze und Vorschriften, wer zugelassen oder ausgeschlossen wird. Hintergrund aller Ausschlusskriterien sind einerseits der Schutz der Patient*innen und andererseits der Schutz der Spender*innen, auf beiden Seiten sollen mögliche Risiken minimiert, beziehungsweise ausgeschlossen werden, dass durch die Spende die Gesundheit beeinträchtigt wird.

Blutspende

Wer in Deutschland Blut spenden darf, wird durch die „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ der Bundesärztekammer geregelt. Personen, die an einer „schweren Neurologischen Krankheit leiden“ oder an „anderen chronischen Krankheiten, bei denen die Blutspende eine Gefährdung des Spenders oder des Empfängers nach sich ziehen kann“, sind dauerhaft von der Möglichkeit, Blut zu spenden ausgeschlossen. Aktuell dürfen MS-Betroffene daher kein Blut spenden, warum ist das so?

Einer der Gründe ist die Einnahme von MS-Medikamenten. Denn das Blut, das man spendet, kann auch Kindern und Schwangeren verabreicht werden, daher muss ausgeschlossen werden, dass Substanzen, welche die Schwangerschaft oder das ungeborene Kind negativ beeinflussen können, im Blut zu finden sind. Und da bei einem guten Teil der verfügbaren MS-Medikamente eine negative Wirkung zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, fallen Betroffene, die Medikamente nehmen als mögliche Spender aus.

Ein anderer Grund ist, dass bei Autoimmunerkrankungen nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob und welche Wirkungen die Antikörper bei den Empfänger*innen entfalten, also ob die Antikörper im Blut, im ungünstigen Fall, zu einer Entstehung der Erkrankung beitragen könnten.[1]https://schilddruesenguide.de/thyreoiditis/blut-knochenmark-stammzellspende-und-organspende/ Da allerdings keine ausreichende Datenlage gegeben ist, handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Und ob der Ausschluss von gesunden MS-Betroffenen, die aktuell keine Symptome aufweisen, dauerhaft bestehen bleibt, ist unklar. In den USA beispielsweise können MS-Betroffene Blut spenden.

Knochenmarksspende/Stammzellenspende

Das zentrale Knochenmarkspenderregister Deutschland gibt an, dass Personen, die eine Erkrankung der Psyche und/oder des zentralen Nervensystems aufweisen, als Spender für Stammzellen nicht zugelassen sind. Unter diese Erkrankungen fallen, neben der MS, auch Epilepsie, Schizophrenie, Psychosen, behandlungsbedürftige Depressionen und die Creutzfeld-Jakob-Krankheit.

Als Grund für den Ausschluss wird genannt, dass das Ziel einer Blutstammzelltransplantation, der Austausch von kranken Zellen, nur dann sichergestellt werden kann, wenn die Zellen des Spenders gesund sind und keine Krankheiten, die in den Zellen angelegt sein könnten, mit übertragen werden. Daher ist eine der Grundvoraussetzungen für die Registrierung als Spender und für die Spende selbst, dass der Spender bei hervorragender Gesundheit ist und keine schwerwiegenden Erkrankungen hat.

Auf der anderen Seite ist eine Blutstammzellspende ein Eingriff bei einem gesunden Menschen, den dieser eigentlich nicht benötigt. Die Sorge ist daher, eine bereits erkrankte Person gesundheitlich zu überfordern oder vielleicht sogar einen Krankheitsschub auszulösen. Des Weiteren gibt es, nach Auskunft des Blutspendedienstes der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), dokumentierte Fälle einer Übertragung von Autoimmunerkrankungen.

Organspende

Das Transplantationsgesetz (TPG)[2]Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tpg/gesamt.pdf regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben in Deutschland. Koordiniert werden Organspenden in Deutschland seit dem Jahr 2000 von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), sie bringt alle Beteiligten zusammen und ist für einen reibungslosen Ablauf zuständig. Diese gibt an, dass ,entgegen der anderslautenden Stellungnahme des Ärztlichen Beirates der DMSG[3]www.dmsg.de/dokumentearchiv/stellungnahme_organspende_stand_august_10_2015_rh_final_neu.pdf, MS-Betroffene sich problemlos als Organspender*innen registrieren lassen können, unabhängig davon, ob und welche Medikamente sie erhalten haben. Das liegt daran, dass jedes Organ vor der Weitergabe genau geprüft wird, sollte das Organ durch den Gebrauch von Medikamenten geschädigt sein wird es „aussortiert“. Die Möglichkeit einer Ansteckung mit einer Autoimmunerkrankung über weiße Blutzellen kann vermutlich bei einer Organtransplantation vernachlässigt werden, da nach einer Organverpflanzung Medikamente eingesetzt werden die das Immunsystem unterdrücken.[4]Siehe: https://schilddruesenguide.de/thyreoiditis/blut-knochenmark-stammzellspende-und-organspende/

Christiane Jung

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Die ganze Ausgabe der ZIMS 4 findet sich hier.

Quellen

Quellen
1 https://schilddruesenguide.de/thyreoiditis/blut-knochenmark-stammzellspende-und-organspende/
2 Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tpg/gesamt.pdf
3 www.dmsg.de/dokumentearchiv/stellungnahme_organspende_stand_august_10_2015_rh_final_neu.pdf
4 Siehe: https://schilddruesenguide.de/thyreoiditis/blut-knochenmark-stammzellspende-und-organspende/