Das MS durch Impfen verursacht wird, ist ein Gerücht, was sich seit Jahren hartnäckig hält. Im Juni 2017 bekommt diese Behauptung leider von offizieller Stelle Nahrung, durch ein Gerichtsurteil.
Ein Zusammenhang zwischen Impfen und Multipler Sklerose ist in wissenschaftliche Studien weitestgehend ausgeschlossen worden.[1]Siehe hierzu: Ascherio, A. et al.: „Hepatitis B vaccination and the risk of multiple sclerosis“, in: N Engl J Med, 2001; 344 (5), S. 327–32. Aber im Juni 2017 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH)[2]Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer), 21. Juni 2017. URL: … Weiterlesen einem Mann posthum Schadensersatz zu, bei dem sich nach einer Impfung gegen Hepatitis-B Symptome einer Multiplen Sklerose zeigten. Beim Urteilsspruch war es dem Gericht egal, „dass die medizinische Forschung keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Auftreten der Krankheit herstellt“. Vielmehr sei es so, dass „bestimmte vom Kläger geltend gemachte Tatsachen ernsthafte, klare und übereinstimmende Indizien darstellen, die den Schluss auf das Vorliegen eines Fehlers des Impfstoffs sowie auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen diesem Fehler und der Krankheit zulassen.“
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Gerichte in Europa können demnach entscheiden, ob ein Produktfehler für einen Schaden verantwortlich ist, wenn ein Zusammenhang lediglich für denkbar und plausibel gehalten wird. So reichte es den Richtern in diesem Fall, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Auftreten der Symptome gegeben hatte, und dass weder beim Betroffenen selbst noch bei seinen Verwandten zuvor eine Multiple Sklerose aufgetreten war.
Unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten ist dieses Urteil fatal, denn statt in einer strengen Nachweiskette, wie bisher, muss nun in Gerichtsverfahren belegt werden, dass es eben keinen Zusammenhang zwischen zwei Ereignissen gibt. Das so etwas methodisch fast unmöglich ist, war für die Richter am europäischen Gerichtshof wohl nicht relevant. Aber auch Daten aus der Genetik sprechen gegen die Begründung des Gerichtes. Ein vermehrtes Auftreten von MS in der Verwandtschaft ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme, wie auch Daten aus dem deutschen MS-Register der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft zeigen. Dieses ist zwar nur bedingt repräsentativ, da die Teilnahme freiwillig ist und so nur ein kleiner Teil der Betroffenen aktuell daran teilnimmt, dort zeigt sich jedoch, dass 87,3% der im MS-Register dokumentierten Patienten keine weiteren MS-Erkrankten in der Familie haben (Stand der Auswertungsdaten: 09.05.2014)[3]DMSG: Multiple Sklerose: Vererbungsrisiko geringer als vermutet. URL: … Weiterlesen. Zudem wissen wir, dass die genetische Ausstattung eines Menschen zwar Anteil an der Entwicklung einer MS hat, aber nicht alleinig für die Entstehung der Erkrankung verantwortlich ist. Selbst bei eineiigen Zwillingen, die ja genau über die gleiche genetische Ausstattung verfügen, kommt es, wenn einer von beiden betroffen ist, nur bei 18% zum Ausbruch der Erkrankung und auch beim anderen. Ebenfalls problematisch ist die Annahme, dass die zeitliche Nähe von Ereignissen etwas über deren Zusammenhang aussage. So ein Handeln bezeichnet man in der Wissenschaft als Fehlschluss „Cum hoc ergo propter hoc“ (lateinisch für „mit diesem, folglich deswegen“)[4]Wikipedia: cum hoc ergo propter hoc, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Cum_hoc_ergo_propter_hoc [16.08.2017]. Die willkürliche Zuordnung von Ursache und Wirkung, ohne fundierte Begründung, ist problematisch. Wer, beispielsweise, einen Autounfall hatte, kurz bevor er die ersten MS-Symptome erlebt, wird ja auch nicht davon ausgehen, dass der Unfall für die Krankheit verantwortlich ist.
Warum hat das Gericht dann so entschieden? Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission und Ärztlicher Direktor des Instituts für Virologie des Universitätsklinikums Ulm, vermutet, dass das Gericht die „Beweislast für Betroffene senken will.“[5]Betsch, C. und Mertens, Th.: Für angeblichen Impfschaden nach Hepatitis-B-Impfungen kann Schadenersatz zugesprochen werden, urteilt Europäischer Gerichtshof, URL: … Weiterlesen Dieser falsch verstandene Verbraucherschutz könnte jetzt zu ernsten Konsequenzen führen, wenn dadurch notwendige Impfungen aus Sorge verweigert werden.
Aber nicht erst seit diesem Gerichtsurteil ist das Impfen bei Betroffenen oft negativ besetzt. Manch einer macht sich Sorgen, dass sich eine Impfung nachteilig auf den Krankheitsverlauf auswirken könnte. Die gute Nachricht ist, dass MS-Betroffene sich unbesorgt impfen lassen können. Zwar kann eine Impfung das Immunsystem beeinflussen, weshalb, theoretisch, die Möglichkeit besteht, einen Krankheitsschub zu provozieren. Allerdings konnte in den momentan verfügbaren Studien so ein Zusammenhang nicht nachgewiesen werden. Auch konnte gezeigt werden, dass Patienten, die gegen Tetanus, Influenza (Grippe) sowie Hepatitis B geimpft wurden, keinen Unterschied im weiteren Krankheitsverlauf im Vergleich zu Nicht-Geimpften aufwiesen. Im Gegenteil ist es eher so, dass Virusinfektionen Schübe provozieren können, daher rät die Ständige Impfkommission bei betroffenen Patienten ausdrücklich zu einer Influenzaimpfung. Beachten sollte man allerdings, dass nicht während eines akuten Krankheitsschubes oder während der Gabe von Kortison geimpft wird. Und auch die Einnahme einiger MS-Präparate kann eine Kontraindikation für eine Impfung darstellen. Am besten teilt man dem Arzt, der die Impfung vornimmt, genau mit, welche Medikamente man aktuell einnimmt, damit dies berücksichtig werden kann.
Von Christiane Jung
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Die ganze Ausgabe der ZIMS 4 findet sich hier.
Quellen
↑1 | Siehe hierzu: Ascherio, A. et al.: „Hepatitis B vaccination and the risk of multiple sclerosis“, in: N Engl J Med, 2001; 344 (5), S. 327–32. |
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↑2 | Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer), 21. Juni 2017. URL: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=192054&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=835102 [16.08.2017]. |
↑3 | DMSG: Multiple Sklerose: Vererbungsrisiko geringer als vermutet. URL: https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/dmsg-aktuell/news-article/News/detail/multiple-sklerose-vererbungsrisiko-geringer-als-vermutet/?no_cache=1&cHash=33d1fc90448d75a6257862e452b90877&L=0, 03.06.2014 [28.08.2017]. |
↑4 | Wikipedia: cum hoc ergo propter hoc, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Cum_hoc_ergo_propter_hoc [16.08.2017]. |
↑5 | Betsch, C. und Mertens, Th.: Für angeblichen Impfschaden nach Hepatitis-B-Impfungen kann Schadenersatz zugesprochen werden, urteilt Europäischer Gerichtshof, URL: https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/rapid-reaction/details/news/fuer-angeblichen-impfschaden-nach-hepatitis-b-impfungen-kann-schadenersatz-zugesprochen-werden-urteilt-europaeischer-gerichtshof/, 26.06.2017 [04.03.2021]. |